Wie erfolgt die Rückerstattung?
Als Wahlärztin oder Privatärztin habe ich keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenversicherungen, hieraus resultieren deutliche Vorteile für Sie:
- rasche Terminvereinbarung
- kaum Wartezeiten in der Ordination
- mehr Zeit und individuelle Betreuung
Bei der Erstvorstellungen plane ich eine Stunde für Sie ein, Folgeuntersuchungen mit einer halben Stunde oder je nach Erfordernis.
Die Kosten für die Behandlung rechnet der Wahlarzt direkt mit seinen Patienten ab. Die Refundierung über die Krankenkasse erfolgt nach Einreichung der Honorarnote beim jeweiligen Versicherungsträger. Auf Ihren Wunsch hin wird die bei uns bezahlte Honorarnote elektronisch an Ihre Krankenkasse übermittelt.
Da die überwiegende Mehrzahl meiner angebotenen Leistungen Kassenstatus besitzt, ist mit der üblichen anteiligen Rückerstattung durch die gesetzliche Krankenkassenversicherung zu rechnen.

Falls Sie über eine private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung verfügen, ist von einer Übernahme der ambulanten Kosten, im Rahmen Ihres Vertrages, auszugehen.